„…Eine der umfangreichsten Streitpunkte im Bauwesen sind Oberflächen von beschichteten Bauteilen und Grund hierfür ist häufig, dass der eine viel zu viel verspricht (Handwerker) und der andere (Bauherr) viel zu viel erwartet. Liegen Verstöße gegen die DIN 18202 (Toleranzen im Hochbau) vor, so ist die Situation zumindest zur Beurteilung einer Mangelhaftigkeit relativ einfach, sofern man weiß, wie man die DIN nutzt und deren Toleranzvorgaben am Objekt messen muss. Liegen hiergegen jedoch keine Verstöße vor und wird zur Qualität einer Oberfläche auch keinerlei Beschaffenheitsvereinbarung vertraglich festgelegt, dann kann es kompliziert werden.
Ist nichts festgelegt, so darf man davon ausgehen, dass eine durchschnittliche Oberflächenqualität vereinbart ist. Diese durchschnittliche Putzoberfläche entspricht dann der Oberflächenqualitätsstufe 2….“
Quelle und Volltext: holzmann-bauberatung.de