„…Vinylböden können aber selbstverständlich auch auf andere Untergründe verlegt werden. Wichtig ist nur, dass diese auch trocken sind. Trocken und eben. Die Ebenheit des Untergrundes ist der DIN 18202 (Toleranzen im Hochbau) und hier vor allem aus der Tabelle 3 Zeile 3 (flächenfertige Böden zur Aufnahme von Bodenbelägen) zu entnehmen. Zwischenwerte dieser Tabellenangaben sind der Abbildung 5 selbiger Norm zu entnehmen. Verlassen Sie sich nicht auf die oftmals im Internet publizierten Tabellenwerte, sondern fragen Sie im Zweifel den Bausachverständigen Ihres Vertrauens (selbstverständlich stehe auch ich zur Verfügung, Telefonnummer steht unter diesem Text). DIN Normen ändern sich nämlich alle Nase lang und nicht jeder verfügt über die finanziellen Mittel oder ist gewillt diese zu investieren, um eine DIN aktuell zu halten, sind diese doch selbst in schmaler Ausführung oft teurer als jeder Sachverständigenbesuch….“
Quelle und Volltext: holzmann-bauberatung.de