Augsburg: „…Baugutachten oder auch Begutachtungen selbst können mit Fehlern behaftet sein, die aus den unterschiedlichsten Ursachen resultieren können. In sehr vielen Fällen empfiehlt es sich, schon während der Begutachtung durch einen von der Gegenpartei oder dem Gericht beauftragten Gutachter, einen zusätzlichen neutralen Sachverständigen einzubeziehen, der die Begutachtung und deren Untersuchungen kontrollierend begleitet.
Quelle und Volltext: holzmann-bauberatung.de

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