Augsburg: „…Um eine DIN-gerechte Oberflächenebenheit zu erreichen, ist es nötig, gewisse Ausführungsvorschriften und Richtlinien einzuhalten. Das Einhalten der Maßtoleranzen in Hinsicht auf DIN 18202 ist bei einer fehlerhaften Ausführung, meist mit einem hohen Kostenaufwand auszugleichen. Nicht selten müssen aufgrund von Ausführungsfehlern ganze Estrichbeläge komplett aufgespachtelt, in großem Umfang abgetragen oder gar völlig entfernt werden. Ergeben sich größere Unebenheiten aus den Untergründen, dann wäre der Auftragnehmer entsprechend DIN 18353, Abschnitt 3.1.1 verpflichtet, bedenken schriftlich anzuzeigen….“
Quelle und Volltext: holzmann-bauberatung.de

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