„…In Bezug auf die Maßtoleranzen im Hochbau, ist auch bei der Estrichplanung die DIN 18202 maßgebend. Zu beachten ist hierbei besonders die Tabelle 3 – Zeile 1 bis 4, hier werden die Grenzwerte der Stechmaße definiert. Der Untergrund darf keinerlei punktförmige Erhebungen, Rohrleitungen oder ähnliches aufweisen, die zu Schallbrücken und/oder Schwankungen in der Estrichdicke führen. Falls Rohrleitungen auf dem tragenden Untergrund verlegt sind, müssen diese festgelegt sein und durch einen Ausgleich wieder eine ebene Oberfläche, z.B. zur Aufnahme einer Dämmschicht, nach DIN 18560 bzw. DIN EN 13813, erarbeitet werden.
Neben diesem, müssen selbstverständlich auch die Winkeltoleranzen nach DIN 18202 eingehalten werden. Aber Vorsicht – weist die Unterkonstruktion Winkeltoleranzen im Grenzwertbereich der DIN 18202 Tabelle 2 auf und werden diese nicht in den Estrichbelag übernommen, so ergeben sich Reduzierungen der Estrichdicke, die nicht mehr an den zulässigen kleinsten Wert nach DIN 18560 Teil 1, Tabelle 1 reichen und diesen somit unterschreiten….“
Quelle und Volltext: holzmann-bauberatung.de