„…Die Verlegung der Platten erfolgt generell im Verband (ohne Kreuzfugen) und hierbei müssen die Platten auch fugendicht gestoßen, aufgebracht werden. Fugen und Fehlstellen sind immer eine Abschwächung der Dämmebene und als diese nicht zulässig. Selbiges gilt für Fehlstellen und Fugen die mit Klebemörtel verschlossen sind. Sind Fehlstellen oder Fugen unvermeidbar, so sind diese mit artgleichem Dämmstoff zu schließen. Ausnahmen bilden hierbei Fugen die kleiner als 5 mm sind, diese können mit einem geeigneten Füllschaum (Dämmschaum, nicht Montageschaum) entsprechend den Verarbeitungslinien des Systemherstellers geschlossen werden. An Gebäudeecken sind die Dämmstoffplatten in aller Regel eckverzahnt anzuordnen. Dämmt man mit Polystyroldämmstoffen (Polystyrol-Hartschaumplatten), die eine Dicke > 10 cm aufweisen, so können aus brandschutztechnischen Gründen besondere Maßnahmen erforderlich sein. Hierzu gehört zum Beispiel das Anordnen von Brandbarrieren (Brandriegeln) oberhalb von Öffnungen aus nichtbrennbaren Mineralwollstoffen. Besonderheiten gibt es auch bei der Ausführung von WDVS im Bereich von Brandschutzwänden, diese sind mitunter in den jeweiligen Landesbauordnungen zu finden….“
Quelle und Volltext: holzmann-bauberatung.de