Deutschland: „…Mit der zunehmenden Solarpflicht steigt der Druck, PV-Anlagen sicher in Flachdachkonstruktionen zu integrieren. Ab 2026 betrifft dies neue gewerbliche und öffentliche Gebäude, später auch sanierte Bestands- und Wohngebäude. Flachdächer bieten dafür ideale Voraussetzungen, stellen Planende jedoch vor komplexe brandschutztechnische Fragen.
Aufgeständerte PV-Anlagen gelten bauordnungsrechtlich nicht als Bauprodukte, ihre CE-Kennzeichnung nach Niederspannungsrichtlinie berücksichtigt den Einbauort nicht. Dachaufbau und PV-System werden getrennt bewertet, ein europäisches Prüfverfahren für das Zusammenspiel fehlt. In der Praxis führt das zu einer sicherheitsrelevanten Lücke.
Brände entstehen überwiegend durch elektrotechnische Defekte. Versicherer empfehlen daher qualitätsgesicherte Planung, fachgerechte Montage und regelmäßige Wartung. Auch empfehlen Versicherer Dachaufbauten, die als akzeptabel gelten. Dies basiert jedoch auf pauschalen Annahmen zu brennbaren und nicht brennbaren Dämmstoffen….“
Quelle und Volltext: heinze.de