Deutschland: „…Zur Steuererstattung für die energetische Sanierung hat das Bundesfinanzministerium eine neue Musterbescheinigung für Handwerksbetriebe veröffentlicht.
Mit der Steuerermäßigung des § 35c Einkommensteuergesetzes (EStG) fördert der Bund Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Eigenheimen. Kunden von Handwerksbetrieben können sich 20 Prozent der Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten für energetische Maßnahmen erstatten lassen – bis zu einer Obergrenze von 40.000 Euro pro Objekt.
Das Geld gibt es allerdings nur, wenn sie eine Steuererklärung einreichen – zusammen mit einer Bescheinigung des Handwerkers, dass die Sanierung den gesetzlichen Mindestanforderungen entspricht….“
Quelle und Volltext: handwerk.com

