Deutschland: „…Hauseigentümer sind oft unsicher in Sachen Sanierung, durch viele Foren und Medien geistern vermeintliche Dämmpflichten. Doch diese gibt es kaum, statt dessen sind im Gebäudeenergiegesetz (GEG) sogenannte Nachrüstpflichten geregelt. Das sind kleinere, aber effiziente Maßnahmen zur Energieeinsparung sowie Regelungen für alte Heizkessel. Oft greifen diese Nachrüstpflichten zudem erst bei einem Eigentümerwechsel.
Wer einen Altbau kauft oder erbt, sollte unbedingt auf die gesetzlichen Nachrüstpflichten aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) achten! Davon sind Eigentümer, die ihr Ein- oder Zweifamilienhaus schon lange selbst nutzen, ausgenommen – für neue Eigentümer gelten dann aber die gesetzlichen Regelungen! Innerhalb von zwei Jahren müssen die Maßnahmen umgesetzt werden. Da viele neue Eigentümer aber ohnehin eine Sanierung planen, um den Altbau für neue Anforderungen fit zu machen, lassen sich diese Nachrüstpflichten oft unkompliziert und kostengünstig in diesem Zuge umsetzen….“
Quelle und Volltext: energie-fachberater.de