Windach: „…Die Frage, ob für ein Bauvorhaben in Windach mit zwölf Einheiten ein Bebauungsplan nötig ist, ist entschieden.
Der Gemeinderat Windach hat in seiner jüngsten Sitzung eine wichtige Entscheidung in der Bauleitplanung getroffen. Diese macht den Weg frei für den Neubau von altersgerechten Wohnungen mit zwölf Wohneinheiten. Entgegen einem früheren Beschluss wird für den Bereich in der Nußbaumstraße in Oberwindach kein Bebauungsplan aufgestellt. Stattdessen muss sich das Bauvorhaben nur in die Umgebung einfügen (Paragraf 34 Baugesetzbuch)….“
Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de



