Moosinning: „…Bereits im Jahr 2013 war das Bauvorhaben im Außenbereich genehmigt worden. Vergangenes Jahr hat das Landratsamt aber festgestellt, dass von der genehmigten Planung deutlich abgewichen worden war. So ist statt dem Zwei- ein Vierfamilienhaus errichtet worden, mit einer durchgehenden statt einer verspringenden Außenfassade im Südwesten. Im Bereich der genehmigten Wintergärten wurde eine Dachterrasse gebaut, außerdem durchgehende Balkone an der Südfassade. Auch bei den Garagen beziehungsweise Stellplätzen wurde der Bauplan nicht eingehalten: Die südliche Garage hatte man um 90 Grad gedreht, in der nördlichen vier statt drei Stellplätzen ausgeführt – mit abweichenden Außenmaßen….“
Quelle und Volltext: merkur.de