AG Neubrandenburg, Urteil vom 19.12.2024 – 109 C 353/23
1. Der Mieter kann vom Vermieter die Zustimmung zum barrierefreien Umbau des Bades verlangen.
2. Der Vermieter kann seine Zustimmung von einer Sicherheit für einen späteren Rückbau abhängig machen.
Quelle und Volltext: ibr-online.de