Die im Jahr 2018 durchgeführte Bauvertragsnovelle verbessert durch die neu eingeführte Zustandsfeststellung die Stellung der Handwerker und Bauunternehmer im Falle einer Abnahmeverweigerung durch den Bauherrn. Vor allem wenn der Bauherr die sogenannte Sachherrschaft übernimmt (z. B. durch Einzug) war der Unternehmer meist in einer Haftungssituation in Bezug auf Mängel und Schäden, die er gar nicht verursachte.
Das Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung® erstellt in solchen Fällen für die Unternehmer, aber auch als Begleiter der Bauherren, neutrale Zustandsfeststellungen gem. § 650 g BGB.
Quelle und Volltext: Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung®