GVG § 71 Abs. 1, § 23 Nr. 2c; WEG § 14 Nr. 3, 4, § 43 Nr. 2
Der einzelne Wohnungseigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist verpflichtet, einer von der WEG beauftragten Ablesefirma oder von diesen beaufragten Personen den Zutritt zu seiner Wohnung zum Einbau und Ablesen technischer Messgeräte zur Wasser- und Heizkostenerfassung zu gestatten.
AG Sonthofen, Urteil vom 04.10.2018 – 1 C 813/17 WEG (…)
Quelle und Volltext: ibr-online.de