Das FG Köln hat entschieden, dass ein Teilnehmer an der Doku-Reality-Show “Zuhause im Glück” die bei ihm durchgeführten Renovierungen als geldwerten Vorteil versteuern muss.
Beim Fernsehformat “Zuhause im Glück” werden die Eigenheime bedürftiger Familien umgebaut und renoviert. Auch der Antragsteller überließ sein Haus zur Aufzeichnung der Umbau- und Renovierungsarbeiten. Daneben verpflichtete er sich zu Interviews und zur Kamerabegleitung. Zudem räumte er der Produktionsgesellschaft umfassend die Verwendungs- und Verwertungsrechte an den Filmaufnahmen ein. Hierfür erhielt der Antragsteller zwar kein Geld, er brauchte jedoch die Renovierungskosten nicht zu bezahlen. Das Finanzamt besteuerte 65% der angefallenen Kosten als zusätzliches Einkommen.
Das FG Köln hat dem Finanzamt dem Grunde nach Recht gegeben. (…)
Quelle und Volltext: Juris.de