Ziemetshausen: „…Der Bauausschuss in Ziemetshausen stimmt geschlossen gegen mögliche Standorte für ein Tinyhaus. Veränderungen stehen in Ziemetshausen trotzdem an.
Der Bauantrag für zwei verschiedene Stellplätze für ein Tinyhaus sowie eine Yurte in Uttenhofen wurde auf der Sitzung des Bau- und Grundstücksausschusses in gemeindlichem Einvernehmen abgelehnt. Beide Objekte sind mobil und können nach Aussage des Antragstellers an verschiedenen Orten platziert werden. Baugesetzlich betrachtet ist ein Tinyhaus aber eine ortsfeste bauliche Anlage und muss am Standort verbleiben. In vorliegendem Fall befinden sich die Standorte auf einer siedlungsnahen Freifläche mit besonderer Bedeutung für die Siedlungsökologie und das Ortsbild…“
Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de