Die internationale Norm ISO/IEC 17024 wurde mit dem Ziel ausgearbeitet, eine weltweit anerkannte Vergleichbarkeit für Organisationen, die Personen zertifizieren, zu erreichen und zu fördern.
Die Bezeichnung „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ gibt es heutzutage nur noch in Österreich und Deutschland. Somit sind derartige Qualifikationen im Deutschen Ausland nicht anerkannt. In Deutschland selbst hängt seit Jahrzehnten der Schleier der nicht vorhandenen Neutralität und vor allem auch der Kammerabhängigkeit über dieser Qualifikationsmöglichkeit. Selbst von den Juristen wird immer wieder von Unzufriedenheit berichtet. So zeigt sich in der beruflichen Praxis häufig, dass Mitglieder der Kammer andere Klammermitglieder milde oder gar fachlich falsch prüfen um sie zu schonen. Oft wird hier die Bestellung auch derart mißbraucht, dass andere Verdienstmöglichkeiten damit beworben werden.
Der deutsche Gesetzgeber hat sich 2009 mit Erlass des Akkreditierungsstellengesetz und der Einführung des §36 GewO dazu entschieden, in Deutschland zwei Qualitätssicherungssysteme auf gesetzlicher Grundlage zu etablieren. Der Gesetzgeber hat hier zum Vorteil der Verbraucher eine Wettbewerbssituation geschaffen, wodurch den Kammern seit 2009 kein Monopol bezüglich der hoheitlich überwachten Sachverständigenqualitätssicherung mehr obliegt.
Die internationale Norm DIN EN ISO/IEC 17024 hat, wie einleitend bereits erwähnt, im Gegensatz zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung in Deutschland und Österreich eine weltweite Gültigkeit und wird von völlig unabhängigen Institutionen geprüft. Die Prüfung bzw. Zertifizierung selbst findet unabhängig einer Vereins- oder Kammermitgliedschaft statt. Im Jahr 2003 wurde die internationale Norm als europäische Norm (EN ISO/IEC 17024) übernommen und kurz darauf als deutsche Norm festgeschrieben (DIN EN ISO/IEC 17024). Auf internationaler Ebene ist somit die Zertifizierung nach ISO 17024 ausschlaggebend für die Qualifikation des Sachverständigen und als solches auch anerkannt. Diese Zertifizierung gilt in Bezug auf Niveau und Aktualität des Fachkundenachweises als die höchst mögliche Qualifikation im Sachverständigenwesen.
Sachverständige welche nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert wurden, wie beispielhaft der Inhaber des Sachverständigenbüros Holzmann-Bauberatung®, mussten bei einer akkreditierten Zertifizierungsstelle ihre fachlichen und persönlichen Kompetenzen nachweisen. Dies geschieht meist über Ausbildungsnachweise, Zeugnisse und Arbeitsproben, die der jeweilige Antragsteller der Zertifizierungsstelle vorlegen muss. Nach Erfüllung dieser Eingangsvoraussetzungen müssen sich die derart zertifizierten Sachverständigen einer oder mehrerer Prüfungen stellen, um ihre Fachkenntnisse nachzuweisen. Nach der Zertifizierung überwacht die Zertifizierungsstelle den Sachverständigen neben anderem durch regelmäßige Arbeitsproben und Weiterbildungsnachweise sowie eine Re-Zertifizierungsprüfung alle 3 oder 5 Jahre. Dies garantiert, dass der gemäß ISO 17024 zertifizierte Sachverständige von seinem Niveau und seinem Fachwissen den geforderten höchsten Ansprüchen genügt. Ansprüche die in aller Regel über die der nationalen „öffentlichen Bestellung und Vereidigung“ hinausgehen.
Die ISO/IEC 17024 ist anerkannt durch:
- DIN Deutsches Institut für Normung
- EN Europäische Norm
- ISO International Organisation for Standardisation
Der zertifizierte und geprüfte Sachverständige nach DIN EN ISO/ IEC 17024 (siehe auch § 36a der Gewerbeordnung) darf auch den Rundstempel führen. Dieser Stempel ist durch die persönliche Zertifizierungsnummer – auf die zertifizierte Person abgestimmt.
Die qualitative Gleichstellung zwischen dem DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen und dem öffentlich bestellen und vereidigtem Sachverständigen wurde in Deutschland auch gerichtlich durch das Landgericht Hechingen (AZ.: 1 OH 19/15) bestätigt (dieses Urteil wurde wiederum durch das OLG Stuttgart nochmals bestätigt). Die nationale Gleichwertigkeit ist demnach vielleicht nicht derart bekannt aber dennoch völlig unstrittig.