„…Um eine Prüfung durch die Netzbetreiber zu vereinfachen, dürfen nur noch Photovoltaik-Anlagen mit dem erforderlichen ZEREZ-Eintrag ans Netz gehen. Die „Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV)“ wurde durch Artikel 1 der Verordnung (BGBl. 2024 I Nr. 158) dahingehend geändert.
Ab dem 1. Februar 2025 ist die Nutzung des Zentralen Registers für Einheiten- und Komponentenzertifikate (ZEREZ) des FGW e.V. als beliehene Stelle, verbindlich vorgeschrieben. Laut Angaben des FGW e.V. betrifft die Pflicht zur Registrierung nur Hersteller von Energieerzeugungseinheiten und nicht Betreiber von Bestandsanlagen (vgl. NELEV § 4 Absatz 3)….“
Quelle und Volltext: bauletter.de