• Skip to primary navigation
  • Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
  • Skip to footer

Holzmann-Bauberatung

Sachverständigenbüro für Baumängel und Bauschäden

Anerkannte Bausachverständige
und Baugutachter bundesweit auch für Ihre Region
Tel.: 0821 - 60 85 65 40

Anfrage per E-Mail

DIN EN ISO/ICE 17024 & DEKRA & Architektenkammer
zertifizierte Bausachverständige für Schäden an Gebäuden
mit 25 Jahren Sachverständigenerfahrung
national und international - wir sprechen deutsch und englisch

  • Profil
  • Fachinfo
  • Baumängel & Bauschäden
  • Presse
  • Das Kleine Baulexikon
  • Fachbuch
  • Baublog
  • Kontakt

Zahlung einer unangekündigten Zusatzleistung

Zusatzvergütung nicht angekündigt: Auftraggeber muss trotzdem zahlen!

BGB § 631 BGB; UStG § 13b Abs. 2, 5, § 48b Abs. 1; VOB/B § 2 Abs. 6 Nr. 1

  1. Dem Auftragnehmer steht auch bei fehlender Ankündigung ein Anspruch auf zusätzliche Vergütung zu, wenn dem Auftraggeber aufgrund eines ausführlichen Leistungsverzeichnisses der ursprüngliche Leistungsumfang bekannt und es offensichtlich ist, dass zusätzlich gewünschte und beauftragte Leistungen eine Zusatzvergütung auslösen.
  2. Erbringt ein Unternehmer Bauleistungen i.S.v. § 13b Abs. 2 Nr. 4, Abs. 5 Satz 2 UStG, schuldet der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer auch dann nicht, wenn der Unternehmer entsprechend der vertraglichen Absprache in seiner Rechnung die Umsatzsteuer auf den Nettobetrag ausweist.*)
  3. Die Umkehr der Steuerschuld hängt nicht davon ab, ob der Leistungsempfänger dem Unternehmer eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b Abs. 1 S. 1 EStG vorlegt.*)

OLG Schleswig, Urteil vom 04.04.2018 – 12 U 4/18

vorhergehend: LG Itzehoe, 28.06.2017 – 6 O 305/13

(…)

Quelle und Volltext: ibr-online.de

Primary Sidebar

  • Weitere Fachinfos (Archiv)

Leistungen des Bausachverständigen:

  • Adjudikation
  • Bauabnahme
  • Baubegleitung
  • Bauberatung
  • Baugutachten
  • Baumängel
  • Bauschäden
  • Bautenstandsberichte
  • Bauthermografie
  • Bautoleranzen
  • Bauunterlagen-Prüfung
  • Beweissicherungsverfahren
  • Feuchtigkeitsmessungen
  • Flächennivellement
  • Gutachtenprüfung
  • Haus- und Wohnungsübergaben
  • Kaufberatung
  • Luftdichtigkeitsprüfung
  • Sanierkonzepte
  • Schallpegelmessungen
  • Schimmelpilzgutachten
  • Technical Due Diligence
  • Wohnflächenberechnungen
  • Zustandsfeststellungen
  • tiktok
  • instagram
  • facebook
  • linkedin
  • xing
  • linkedin
  • mobile
  • mail

© 2025 Holzmann-Bauberatung - Sachverständigenbüro · AGB · Datenschutzerklärung · Impressum

Grottenau 2, 86150 Augsburg