Interview mit Kammerjustiziar Dr. Andreas Ebert
Dr. Andreas Ebert, Justiziar und stv. Hauptgeschäftsführer der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, erläutert im Interview, wie er die Entwicklungen der Branche in den letzten beiden Jahrzehnten erlebt hat ….
Interview
Herr Dr. Ebert, Sie sind stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, Justiziar und dienstältester Hauptamtler in der Kammer. Welche dieser drei Rollen ist Ihnen die liebste?
Ich stamme sogar noch aus dem vorherigen Jahrtausend (lacht)! 1999 habe ich bei der Kammer angefangen. Aber wie lange genau ich schon dabei bin, das ist mir nicht weiter wichtig.
Die Tätigkeit als Justiziar ist mir ganz klar die liebste Aufgabe. Denn in dieser Funktion habe ich die Möglichkeit, direkt Dienst am Mitglied zu leisten.
Als Sie bei der Kammer begonnen haben, haben Sie alle juristischen Fragen noch alleine beantwortet. Inzwischen haben Sie Unterstützung. Wie haben Sie innerhalb des Rechtsreferates die Aufgaben verteilt?
In meinen ersten Monaten bei der Kammer gab es noch einen Geschäftsführer, der auch Jurist war. Das hat mir den Einstieg insgesamt erleichtert. Aber die Mitgliederanfragen hatte schon damals ich auf dem Tisch. Später kamen dann auch alle internen Rechtsanliegen dazu.
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Warum muss denn die Berufshaftpflicht geprüft werden? Ist das so ein großes Thema?
Oh ja, das ist es. Die Berufshaftpflichtversicherung und die Deckungssumme sind vorgeschrieben, da führt kein Weg dran vorbei. Leider stoßen wir bei den Stichprobenkontrollen immer wieder auf unzureichende Absicherungen. Offenbar besteht bei Einigen Unklarheit darüber, welche Summe und welche Tätigkeit versichert sein muss.
Ich appelliere daher dringend an alle Mitglieder, die unsicher sind,
ob ihr Versicherungsschutz ausreicht, sich an uns zu wenden.
Sollten wir Unstimmigkeiten feststellen, muss das natürlich bereinigt werden. Wenn das Mitglied den Mangel zeitnah und vollständig behebt, sind wir nicht nachtragend. Unangenehm wird es für das Mitglied nur, wenn es eine nötige Anpassung auf die lange Bank schieben möchte.
Sie sagten, der Beratungsbedarf sei über die Jahre größer geworden. Woher kommt das eigentlich? Mehr Streitigkeiten, kompliziertere Vorschriften oder größere Bekanntheit des Serviceangebotes der Kammer?
Gute Frage. Sicher von allem ein wenig. Was man auf jeden Fall bemerkt, ist eine starke Veränderung der Beratungsthemen. Früher drehte sich fast die Hälfte der Anfragen um die HOAI. Doch nicht erst seit die HOAI-Höchst- und Mindestsätze unverbindlich sind, hat das Thema Honorare – zumindest bei den Beratungsanfragen an uns – an Bedeutung verloren.
Seit vielen Jahren steht das Berufsrecht an der Spitze, mit jetzt auch etwa 40 bis 50 Prozent aller Vorgänge. Dazu gehören z.B. Anfragen zum Gesellschaftsrecht, wie der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung.
In der Juristerei gibt es ja sehr viele Möglichkeiten, sich zu spezialisieren. Was hat Sie am Baurecht gereizt?
In jungen Jahren denkt man nicht an Spezialisierung. Sie ergibt sich dann von selbst, zum Beispiel wenn man Justiziar bei einer Kammer für Bauingenieure wird und feststellt, wie groß der Beratungsbedarf der Mitglieder ist.
Juristen und Ingenieure – das ist ja nicht immer die einfachste Beziehung. Warum eigentlich?
Ich glaube, das ist ein bisschen eine Hassliebe. Schlussendlich können wir nicht ohne einander, auch wenn’s nicht immer einfach ist. Ich denke, die Schwierigkeit liegt vor allem in der unterschiedlichen Mentalität. Ingenieure sind sehr lösungsorientierte Menschen. Wenn es ein technisches Problem gibt, setzen sie alles daran, es zu lösen. Uns Juristen wurden schon im Studium eingebläut, dass durch Gesetz und Rechtsprechung Grenzen gezogen werden, die man akzeptieren muss. Ob man das nun gut findet oder nicht.
Ein weiterer Punkt ist, dass wir Volljuristen immer mal wieder von „Erfahrungsjuristen“, wie sich ein Kammermitglied mal selbst bezeichnet hat, herausgefordert werden. Deren aus oft langjähriger Praxiserfahrung gewonnene Rechtskenntnisse sind bisweilen auch wirklich verblüffend, aber gelegentlich nicht mehr auf dem neuesten Stand. Und es fehlt ihnen dann schon mal der Blick für den gesamtjuristischen Zusammenhang…“
Quelle und Volltext: bayika.de