Augsburg: „… Beton kann nicht nur alleine die Funktion des Tragens, sondern zudem auch noch die Funktion des Abdichtens übernehmen.
Für das Erstellen von Bauwerken aus Beton gilt neben dem allgemeinen Regelwerk für Betonbau auch die DAfStb-Richtlinie „Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton“ (auch WU-Richtlinie genannt).
Diese Richtlinie gilt für ganz oder teilweise im Erdreich befindliche Bauwerke aus WU-Beton. Zudem auch für wasserundurchlässige Betondecken und -dächer. Analog natürlich auch für Bauteile/-werke, welche die Funktion „Wasserundurchlässig“ erfüllen (Becken, etc.).
Beispielhaft ist hier der Keller eines Hauses zu nennen, welcher nicht nur die Last der darüber liegenden Geschosse tragen muss, sondern gleichzeitig noch vor Feuchte im umgebenden Erdreich, ggf. vor anstehendem Wasser schützen soll…“
Quelle und Volltext: Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung®