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Die Sachverständigengutachten und sonstigen Schriftsätze des Sachverständigenbüros Holzmann-Bauberatung® werden nach den Qualitätsmaßstäben der DEKRA Deutschland und der international gültigen ISO/ICE 17024-Norm erstellt und sind damit für alle Einsatzzwecke ob im privaten Bereich oder vor Gericht anerkannt. Jedes Gutachten des Hauses wird vom Inhaber, Herrn Gerhard Holzmann, selbst DIN EN ISO/ICE 17024 zertifizierter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden und DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Bauschadenbewertung geprüft (falls nicht selbst geschrieben). Die Gewichtung der DIN EN ISO/ICE 17024 Zertifizierung entspricht der (deutschen und österreichischen) „öffentlichen Bestellung und Vereidigung“. Schriftsätze sind damit auch mit einem Rundstempel versehen (Siehe auch § 36a der Gewerbeordnung).
Wohnungsübergaben, Hausübergaben oder die Übergabe von Gewerbeimmobilien sind nicht immer ohne Komplikationen zu bewältigen. Ob es nun ein gewerblicher Pachtvertrag ist, der die Nutzung der Gewerbeimmobilie umfasste und aufgelöst wird, oder der Mietvertrag einer Wohnung oder eines Hauses. Die Probleme sind oft ähnlich. So sehen die Mieter/Pächter manchmal nicht ein oder bemerken es womöglich nicht, dass sie die zu übergebende Wohnung, das Wohnhaus oder eben eine Gewerbeimmobilie in dem ehemals vertraglich vereinbarten Zustand zurückgeben sollten. Manchmal hinterlassen sie gar grobe Beschädigungen und Unmengen an Unrat (Messi-Sydrom). Auf der anderen Seite fordern die Vermieter oder Verpächter ab und an auch viel zu viel von den scheidenden Vertragspartnern.
Nachfolgend Beispiele aus dem Gutachteralltag von Schäden und Mängeln, die von Mietern hinterlassen werden:
- Grobe Schäden an der Mietsache
- Akute und untypische Abnutzung
- Schimmelpilzbefall durch Fehlnutzung
- Entwendete Installationen oder andere Gegenstände
- Extreme Verschmutzungen allgemein
- Nikotinschäden durch starkes Rauchen
- Beschädigte Natursteinbeläge, Parketten o.Ä.
- Extreme Verschmutzung und Beschädigungen durch Haustiere
- Zurückgelassene Haustiere
- Befall mit Schädlingen (Mäuse, Ratten, Schaben etc.)
- Zurückgelassener Unrat
- Zerbrochene Fensterscheiben und Glastüren
- Vernachlässigung von zumutbaren Sorgfalts- und Obhutspflichten
- etc.
Wie eingangs erwähnt, werden aber auch hin und wieder von den Vermietern zu hohe, nicht legitime, Anforderungen an den ehemaligen Mieter gestellt. In den meisten Fällen wird dies dann zur Verrechnung mit der hinterlassenen Mietkaution angekündigt. Beispiele hierfür sind:
- Verrechnung von abgenutzten Gegenständen, die ihre vorgesehene Nutzungsdauer bereits überschritten haben (z.B. Teppichböden u. Ä.)
- Unzumutbar übertragene Sanierungs- und Renovierungspflichten
- Unzumutbar übertragene Schönheitsreparaturen
- Unzulässige Übertragung bzw. Verrechnung von Instandhaltungsarbeiten
- Berechnung von Schäden, die nicht dem Mieter zuzuschreiben sind
Das Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung® steht hier gerne als neutraler Schlichter/Zeuge, aber auch als Sachverständiger für die Aufnahme von Schäden und Mängeln oder zur Protokollierung der Immobilienübergabe zur Verfügung.
Bei allen Tätigkeiten des Bausachverständigen ist zu berücksichtigen, dass das Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung® grundsätzlich eine neutrale Position einnimmt. Die Unparteilichkeit wird in jedem Gutachten bzw. Protokoll schriftlich bestätigt. Wir werden also auch bei Wohnungsübergaben, bei Hausübergaben oder eben der Übergabe von Gewerbeimmobilien keine Partei begünstigen. Es sollen faire Einigungen erreicht werden, mit denen bei Abschluss beide Parteien zufrieden sind.
Die Kosten für die Sachverständigenleistungen des Sachverständigenbüros Holzmann-Bauberatung® in Bezug auf Immobilienübergaben oder Immobilienabnahmen hängen vom gewünschten und/oder nötigen Umfang der Leistungen und dem damit verbundenen Aufwand ab.
Apartment and House handover
At the Holzmann-Bauberatung® expert office, you can obtain all types of building appraisals with the DEKRA seal, which means that you will receive expert reports in a monitored (certified) DEKRA standard that are recognized.
Handing over of flats, houses or handing over of commercial real estate is not always possible without complications. Whether it is a commercial lease contract that included and terminated the use of the commercial property, or the rental agreement for an apartment or house. The problems are often similar. So, the tenants sometimes do not see or may not notice that they should return the apartment, apartment building or commercial property to be handed over in the previously contractually agreed condition. Sometimes they even leave rough damage and tons of garbage (Messi-Sydrom). On the other hand, the landlord or lessor sometimes demands far too much from the outgoing contractual partners.
The following are examples from everyday appraisal of damage and defects left by tenants:
- gross damage to the rental property
- acute and atypical wear and tear
- mold infestation due to misuse
- stolen installations or other objects
- extreme pollution in general
- nicotine damage from heavy smoking
- damaged natural stone coverings, parquets or similar
- extreme pollution and damage from pets
- pets left behind
- infestation with pests (mice, rats, cockroaches etc.)
- garbage left behind
- broken windows and glass doors
- neglect of reasonable duties of care and custody
- etc.
As mentioned at the beginning, however, the landlords sometimes make excessive, not legitimate, demands on the former tenant. In most cases this will then be announced for settlement against the rent deposit left.
Examples for this are:
- offsetting of worn objects that have already exceeded their intended useful life (e.g. carpets, etc.)
- unreasonably transferred renovation and renovation obligations
- unacceptably transferred cosmetic repairs
- inadmissible transfer or offsetting of maintenance work
- calculation of damages that are not attributable to the tenant
The Holzmann-Bauberatung® expert office is happy to be available as a neutral arbitrator / witness, but also as an expert for recording damage and defects or for logging the property transfer.
In all activities of the construction expert, it must be taken into account that the Holzmann-Bauberatung® expert office generally assumes a neutral position. The impartiality is confirmed in writing in every report or protocol. We will not favor any party in the handover of apartments, house handovers or the handover of commercial property. Fair agreements should be reached with which both parties are satisfied when the deal is concluded.
The costs for the expert services of the expert office Holzmann-Bauberatung® in relation to real estate handovers or property approvals depend on the desired and / or necessary scope of the services and the associated effort.