Deutschland: „…Eine energetische Sanierung oder nachträgliche Trittschalldämmung sind eine gute Möglichkeit, den Wert einer Immobilie zu steigern, den Energieverbrauch zu senken und den Mieterkomfort zu erhöhen. Bei der Planung ihrer Vorhaben können Wohnungsunternehmen aus speziell für diesen Zweck entwickelten Lösungen wählen.
Der Paragraf 535 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches verpflichtet Vermieter, die vermietete Immobilie im vertragsgemäßen Zustand zu übergeben und dafür zu sorgen, dass dieser Zustand während der Mietzeit erhalten bleibt. Dazu gehören die Beseitigung von Schäden – sofern nicht mutwillig vom Mieter verursacht – ebenso wie regelmäßige Renovierungsmaßnahmen zur Instandhaltung des Objektes: vom Austausch einer abgenutzten Badewanne, über die Sanierung abgeplatzter Fliesen auf dem Balkon bis hin zum neuen Fassadenanstrich. Nicht verpflichtend für Eigentümer, dafür aber auf lange Sicht eine sinnvolle Investition sind zudem Modernisierungsmaßnahmen, die den Energiebedarf der Mieter senken und den Wert einer Immobilie erhöhen. Auf dem Markt ist inzwischen eine Vielzahl spezieller Produkte und Systeme eigens für die Sanierung erhältlich. Einige möchten wir Ihnen hier vorstellen….“
Quelle und Volltext: bundesbaublatt.de