Ainring: „…Einstimmig erteilte der Bau- und Umweltausschuss sein gemeindliches Einvernehmen für einen Bauantrag, der die Nutzungsänderung des bestehenden Geschäftshauses an der Saalachau 100 in ein Wohnhaus zum Inhalt hatte. Wie Klaus Kalb von der Bauverwaltung ausführte, solle dort eine Wohneinheit entstehen. Da sich das Vorhaben in einem Bereich ohne Bebauungsplan befinde, müsse es nach Paragraf 34, Absatz 1, Baugesetzbuch beurteilt werden. In dieser so genannten Einzelnorm ist die Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile geregelt. …“
Quelle und Volltext: PNP