Katarina Barley wolle die Mietpreisbremse “verschärfen”. So lauteten die ersten Überschriften, als die Pläne der Justizministerin von der SPD öffentlich wurden. Das klang aus Sicht der Mieter erst mal gut. Und weckte Hoffnungen, die “verschärfte” Mietpreisbremse könne endlich den steigenden Wohnkosten in Großstädten Einhalt gebieten. Was also ist von den Plänen zu halten?
Von einer “Verschärfung” zu sprechen ist zunächst einmal nicht ganz korrekt. Was Barley versucht, ist, einen Fehler zu beheben. Zu verantworten hat ihn ihr Vorgänger Heiko Maas, der heutige Außenminister. Er führte die Mietpreisbremse ein – inklusive diverser Ausnahmen. Eine davon: Vermieter, die bereits vor Inkrafttreten der Mietpreisbremse mehr verlangt haben, als danach eigentlich erlaubt ist, dürfen dies bei einer Neuvermietung auch weiterhin tun. Der Vermieter konnte sich bei einer Neuvermietung deshalb stets darauf berufen, dass ja auch schon der Vormieter mehr gezahlt habe und die Mietpreisbremse deshalb nicht gelte. Das Problem: Die neuen Mieter hatten in der Praxis kaum eine Möglichkeit, das zu überprüfen. (…)
Quelle und Volltext: zeit.de