„…Die Förderung von BAFA und KfW ist technologieoffen gestaltet, so dass eine Einblasdämmung bei Altbauten förderfähig ist. Bei einer Einblasdämmung / Kerndämmung bei zweischaligem Mauerwerk ist eine Förderung zum Beispiel möglich, wenn der Hohlraum vollständig mit einem Dämmstoff der Wärmeleitfähigkeit λ ≤ 0,035 W/(m·K) oder besser (= niedriger) verfüllt wird. Bei Einzelmaßnahmen wie der Kerndämmung kann es auch sinnvoll sein, die Steuerförderung nach § 35c EStG in Anspruch zu nehmen. Es werden dann im Laufe von 3 Jahren insgesamt 20 % von der Steuerschuld abgezogen. Das ist allerdings nur für selbstnutzende Eigentümer eine Option, wenn die Steuerschuld ausreichend hoch ist….“
Quelle und Volltext: energie-fachberater.de