Hohenbrunn: „…Ein Bauprojekt auf einem Grundstück an der Erikastraße in Hohenbrunn hat einen Stein ins Rollen gebracht, bei dem sich Gemeinde und Landratsamt nicht einig sind. Nun landete alles vor dem Verwaltungsgericht, weil der Bauwerber Klage eingereicht hat. Der Gemeinderat wollte für das Wohngebiet in diesem Areal von Riemerling-Ost eigentlich einen Bebauungsplan aufstellen, will nun aber die Entscheidung des Gerichts abwarten.
Zum Hintergrund: Vor vier Jahren wurde für ein Grundstück in der Erikastraße ein Bauantrag eingereicht. Für den Bauausschuss gab es 2019 grünes Licht für das Vorhaben, ein Einfamilienhaus im rückwärtigen Bereich des Grundstücks zu errichten. Laut Bebauungsplan aus dem Jahr 1951 würde die festgesetzte Baugrenze überschritten werden….“
Quelle und Volltext: merkur.de