Augsburg: „…Nach den jüngsten Unwettern haben viele Menschen mit hohem Grundwasser zu kämpfen. Was Hausbesitzer machen können, um ihre Keller akut und in Zukunft zu schützen.
Aktuell läuft die Auszahlung der Hochwasser-Soforthilfe. Doch es gibt einen großen Haken: Wer nicht direkt Opfer der Flut geworden ist, sondern Schäden durch das Grundwasser erlitten hat, hat keinen Anspruch auf die Gelder. Der Freistaat argumentiert, dass es sich in so einem Fall um Gebäudemängel handelt. Auf Anfrage unserer Redaktion erklärt das Finanzministerium, dass es an dieser Politik festhalten möchte.
Bleibt nur die Elementarversicherung, sollte man meinen. Doch auch die zahlt nicht, wenn das Grundwasser durch Böden und Wände in den Keller läuft. Grundwasserschäden sind also nicht versicherbar….“
Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de