Kranzberg: „…Alle Räte waren sich einig, dass die eingereichten Baupläne für ein Einfamilienhaus an der Oberen Dorfstraße hart an der Grenze waren. Damit gab es auch intensive Diskussionen, ob das dreistöckige Gebäude in den Dorfbereich passt oder nicht. Mit einem deutlichen Votum sagte der Gemeinderat mehrheitlich Ja zu dem Vorbescheidsantrag.
Die Bauverwaltung hatte dem Gremium eigentlich die Ablehnung der Pläne vorgeschlagen, weil sich das Haus nicht in die Umgebung einfüge. In der Baulücke ist das Baurecht unstrittig, aber in der Hanglage ist die größere Hauswand mehr als sieben Meter hoch – ein Meter mehr gegenüber der Nachbarschaft. Damit besteht auch die Gefahr, dass in anderen Baulücken von Kranzberg ein Präzedenzfall entsteht….“
Quelle und Volltext: merkur.de