Garching: „…Momentan werden die Planungsbegünstigten über städtebauliche Verträge an den Kosten für die Herstellung der öffentlichen Grünflächen und Kinderspielplätze sowie an den Erschließungskosten und Kosten für Ausgleichsflächen beteiligt. Bereits 2009 stellte eine Augsburger Anwaltskanzlei ein ausgearbeitetes Modell vor, das sowohl die Gesamtentwicklung als auch die Einzelfallbetrachtung eines Baugebietes berücksichtigt. In diesem Modell wurden Kosten für Kinderkrippen-, garten, -hort und Grundschulplätzen sowie für den Grunderwerb der sozialen Infrastruktur-Einrichtungen einbezogen.
Voraussetzung für die Anwendung der InFol ist, dass ein Grundstück durch einen neuen Bebauungsplan eine nicht unerhebliche Bodenwertsteigerung erfährt und eine Wohnnutzung ermöglicht wird, auch soll die Belastung ein angemessenes Maß nicht überschreiten….“
Quelle und Volltext: merkur.de