Seit gestern lässt sich die Förderung beantragen. Was der Staat dazuzahlt und bis zu welchen Einkommensgrenzen das gilt – ein Überblick.
Von diesem Dienstag an lässt sich das neue Baukindergeld bei der staatlichen Förderbank KfW beantragen. Was dabei zu beachten ist – die wichtigsten Fragen und Antworten:
Wer bekommt das Baukindergeld?
Zunächst jeder, der gerade Eigentümer oder zu mindestens 50 Prozent Miteigentümer von selbstgenutztem Wohnraum geworden ist oder dies bald wird und diese Voraussetzung erfüllt: Wer den Antrag stellt, muss einen Anspruch auf Kindergeld haben „oder mit kindergeldberechtigten Personen in einem Haushalt leben“, wie es auf einem Merkblatt der KfW heißt. Im Haushalt muss mindestens ein Kind leben, das noch keine 18 Jahre alt ist und für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Die staatliche Leistung gibt es aber nur, wenn das Einkommen der Antragsteller nicht zu hoch ist. (…)
Quelle und Volltext: süddeutsche.de