Deutschland: „…Entwarnung für viele Bauherren: Der Zusagestopp bei den KfW-Programmen zum energetischen Bauen wird teilweise aufgehoben. Förderfähige Altanträge, die bis zum Antragsstopp eingegangen sind, sollen genehmigt werden. Darauf einigten sich jetzt die zuständigen Ministerien.
Wie das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundefinanzministerium gemeinsam mitteilten, sollen die bis zum 24. Januar 2022 eingegangenen Anträge von der KfW nach den bisher geltenden Programmkriterien geprüft und gegebenenfalls genehmigt werden. Betroffen sind rund 24.000 Anträge…..“
Quelle und Volltext: bi-medien.de