„…Verlangen Eigentümer deutlich weniger als die ortsübliche Miete, haben sie dadurch beim Finanzamt Nachteile. Doch es könnte sich etwas ändern.
Manche Vermieter bekommen mitunter ungewöhnliche Post von ihrem Finanzamt. Finanzbeamte erklären dann den Vermietern, dass sie zu wenig Miete verlangen und deshalb in der Steuererklärung angesetzte Werbungskosten streichen müssen. “Finanzämter bestrafen soziale Vermieter”, heißt es in solchen Berichten….“
Quelle und Volltext: sueddeutsche.de