Wertingen: „…Da Hochwasser eine elementare Naturgefahr ist, dürfen also nur diejenigen auf Schadenszahlungen aus ihren privaten Versicherungen hoffen, die an ihre Wohngebäude- oder Hausratversicherungen einen sogenannten Elementarschadenschutz angekoppelt haben.
Für Folgen von Naturgewalten, wie etwa Sturm und Hagel, versicherte man „schon immer“ die Immobilie mit einer Gebäude- und den Haushalt mit einer Hausratversicherung. Doch für die jetzigen Schäden, die durch den Starkregen und Rückstau in der Kanalisation entstanden, sind nur Elementarschadenversicherungen zuständig. Diese decken aber nicht nur Hochwasserschäden ab, sondern auch noch Schäden unter anderem durch Erdrutsche, Erdsenkung und sogar durch Erdbeben….“
Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de