„…Fossile Heizungen und Autos sollen Schritt für Schritt durch elektrische Systeme ersetzt werden. Damit die Niederspannungsnetze nicht überlasten, werden Wärmepumpen, Wallboxen, Klimaanlagen und Batteriespeicher zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, deren Stromzufuhr nach § 14 a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gedrosselt werden darf.
Bei einer erheblichen Zunahme elektrischer Verbraucher in den örtlichen Verteilnetzen muss verhindert werden, dass die Netze zeitweise überlastet werden. Deshalb dürfen örtliche Verteilnetzbetreiber im Notfall Zugriff auf steuerbare Verbrauchseinrichtungen nehmen…“
Quelle und Volltext: energie-fachberater.de