OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.01.2024 – 7 U 243/22
„…Ein „Einfamilienhaus“ i.S.v. § 656c Abs. 1 Satz 1 BGB ist jedes Gebäude, das in erster Linie den Wohnzwecken der Mitglieder eines einzelnen Haushalts dient. Eine untergeordnete gewerbliche oder berufliche Nutzung (hier: 1/5 der Gesamtnutzfläche als Bürofläche) ist unschädlich….“
Quelle und Volltext: ibr-online.de