„…Die Bauteile, die für Bestand und Sicherheit des Gebäudes erforderlich sind – wie Dach, Fassade, Außenfenster, Hauseingang und Treppen – gehören bei Eigentümergemeinschaften zum Gemeinschaftseigentum. Sanierungskosten tragen deshalb alle Eigentümer. Damit die Finanzierung großer Ausgaben leichter fällt, spart die Eigentümergemeinschaft die sogenannte Instandhaltungsrücklage an – ein finanzielles Polster für Sanierungen.
Die Instandhaltungsrücklage – auch Erhaltungsrücklage genannt – wird vor allem verwendet, um die Kosten für größere, einmalige Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten zu decken. Damit deren Finanzierung einzelne Eigentümer nicht finanziell überfordert, wird die Rücklage über das Hausgeld in monatlichen Beträgen angespart. Dafür kann zum Beispiel ein WEG-Bausparvertrag abgeschlossen werden oder ein Teil des Geldes wird auf einem Festgeldkonto angelegt….“
Quelle und Volltext: energie-fachberater.de