Mietpreisbremse und Modernisierungsumlage: Was bringen die Gesetzesverschärfungen wirklich?
Der Deutsche Mieterbund NRW begrüßt grundsätzlich die soeben (05.09.) im Bundeskabinett beschlossene Gesetzesvorlage des Mietrechtsanpassungsgesetzes, das sowohl Veränderungen der Mietpreisbremse als auch der gesetzlichen Regelungen zur Modernisierungsumlage vorsieht.
So müssen Vermieter die Ausnahmen, die zur Überschreitung der Mietpreisbremse führen, bereits bei Vertragsschluss vorlegen. Außerdem enthält das Gesetz eine Regelung zur Änderung der Beweislast. Danach reicht es aus, dass Mieter die Überschreitung der Mietbegrenzung „einfach“ rügen. Der Vermieter muss in diesem Fall die konkreten Tatsachen, die zu einer Überschreitung der Mietpreisbremse geführt haben, darlegen. (…)
Quelle und Volltext: mieterbund-nrw.de