Deutschland: „…Der Wegfall der Umsatzsteuer ist nicht die einzige Neuerung, die die Anschaffung sowie den Betrieb von Solaranlagen attraktiver machen sollen.
Nullsteuersatz – was etwas sperrig klingt, erfreut seit Anfang 2023 alle Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer, die sich für eine Photovoltaikanlage entschieden haben. Der seit 1. Januar 2023 geltende Nullsteuersatz für Solarstromanlagen bedeutet, dass ab sofort für Photovoltaikanlagen keine Umsatzsteuer mehr fällig wird, wenn diese auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes – zum Beispiel im Garten – installiert werden.
Die Regelung ist nur eine von mehreren Erleichterungen bei der Anschaffung und im Betrieb von Photovoltaikanlagen. Die Umsatzsteuerbefreiung gilt für alle Komponenten wie Module, Wechselrichter, aber auch einen Stromspeicher, falls ein solcher eingebaut wird….“
Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de