Deutschland: „..Wer einen Indexmietvertrag abgeschlossen hat, guckt gerade bange auf die steigende Inflationsrate. Was Betroffene beachten sollten.
Die Inflation nimmt Fahrt auf: Zuletzt sind die Lebenshaltungskosten um fast vier Prozent gestiegen, vor einem Dreivierteljahr stand noch ein Minuszeichen vor der Teuerungsrate. Die Preisentwicklung bereitet Millionen Mietern Sorge: Viele von ihnen haben einen Indexmietvertrag. Und der orientiert sich allein an der Entwicklung der Verbraucherpreise. Teuerungswellen bei Lebensmitteln, Sprit, Heizöl und Strom können also die Grundmiete erhöhen. War ein indizierter Mietvertrag bisher eine gute Wahl, könnte sich das Blatt nun wenden. Das gilt es zu wissen.
Die Index-Kaltmiete orientiert sich an der Entwicklung der Verbraucherpreise, die vom Statistischen Bundesamt ermittelt werden. Der Index bildet ab, wie sich die Lebenshaltungskosten entwickelt haben. In die Berechnung fließen neben den durchschnittlichen Preisen etwa für Lebensmittel, Kleidung, Freizeit, Frisör und Versicherungen auch Posten wie Sprit und Strom ein. Steigen die Lebenshaltungskosten und damit die Inflation, steigt die Basis für die Berechnung der Miete. Wer einen Indexvertrag hat, muss also nicht nur für Eier, Brot, Gas und Heizöl mehr bezahlen. Auch seine Wohnkosten können steigen. Allerdings geht das nicht automatisch. ..“
Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de