„…Im Gegensatz zu den Gehwegen vor dem Haus gibt es keine generelle Räumpflicht für Balkon und Dachterrasse, wie die Arag auf ihrer Website zum Sachverhalt schildert. Es sei jedoch „üblich“, diese Pflicht auf Mieter zu übertragen. „Dies muss allerdings im Mietvertrag oder in der Hausordnung festgehalten werden. Sind Sie dazu nicht in der Lage, z. B. aufgrund von Abwesenheit oder Krankheit, müssen Sie selbstständig für Ersatz sorgen“, rät die Versicherung und verweist auf mögliche Gefahren durch die entstandene Schneelast, die die Statik von Balkon oder Dachterrasse beeinträchtigen könne. Zudem könne in Folge von Schnee oder Eis am Balkon Schmelzwasser in die Wohnung eindringen. Daher gehöre es zu den Aufgaben von Mietern, Balkonabflüsse frei von Eis, Schmutz und Laub zu halten, damit Wasser ungehindert abfließen könne, so der Versicherer….“
Quelle und Volltext: merkur.de