Berchtesgarden: „…Das Verwaltungsgericht hatte mit Urteil vom 16. Juli 2019 wie berichtet einer Klage des Bund Naturschutzes stattgegeben und die vom Landratsamt erteilte Genehmigung zum Bau von Mehrfamilienhäusern und zum Abriss der bestehenden »Villa Schön« aufgehoben. »Wir würden gerne weitermachen«, sagt Brielmann. Doch bis es so weit ist, wird es nun vermutlich noch länger dauern. Die Erste Kammer des Verwaltungsgerichts war nach einem Lokalaugenschein Mitte 2019 zum Ergebnis gekommen, dass das Grundstück dem Außenbereich zuzuordnen ist. Das Landratsamt war in seiner Baugenehmigung dagegen von einem Innenbereich ausgegangen, »der von der gesetzlichen Systematik her eine Bebauung als Regelfall vorsieht«, so der Sprecher des Verwaltungsgerichts. Eine Bebauung im Außenbereich soll laut Gesetz die Ausnahme bleiben und unterliegt daher deutlich höheren gesetzlichen Hürden. In der Regel macht eine solche zusätzliche fachrechtliche Prüfungen erforderlich….“
Quelle und Volltext: berchtesgadener-anzeiger.de