Für private Bauherrn ist die Bauabnahme ein emotionaler Höhepunkt, da der Einzug ins neue Eigenheim in greifbare Nähe rückt. Doch mit der Abnahme gehen Rechtsfolgen einher, die häufig unterschätzt werden. Daher warnt Rechtsanwalt Ingo Kolms von der ARGE Baurecht vor allzu früher Freude und erläutert, worauf private Bauherren achten sollten.
Die Bauabnahme ist nach der Unterzeichnung des Bauvertrags der wichtigste Rechtsakt bei einem Bauvorhaben. Mit Erklärung der Abnahme beginnt für den Bauherrn die Frist für Gewährleistungsansprüche und die Vergütung des Bauunternehmers wird fällig. Kolms empfiehlt: „Das Bauwerk sollte in jedem Falle auf mögliche Baumängel hin überprüft werden, am besten mit einem Sachverständigen. Dieser prüft, ob das Bauwerk im Wesentlichen mangelfrei ist und gibt eine Einschätzung dazu ab, ob Abnahmereife gegeben ist.“ Die rechtsverbindliche Abnahme ist allerdings alleinige Aufgabe des Bauherrn und darf ohne ausdrückliche Bevollmächtigung nicht vom Sachverständigen übernommen werden. (…)
Quelle und Volltext: https://www.ibr-online.de/IBRNavigator/dokumentanzeige.php?zg=0&HTTP_DocType=News&NewsID=29589