„…Bestehen Mängel an einer Immobilie, muss ein Verkäufer einen potenziellen Käufer in der Regel darüber informieren. Was Sie dazu wissen müssen.
Wer eine Immobilie kauft, sollte sich das Gebäude genau anschauen. Denn ein Verkäufer ist zwar verpflichtet, auf Umstände hinzuweisen, die die Kaufentscheidung beeinflussen können. Allerdings liegt keine Pflicht vor, einen Mangel zu offenbaren, wenn der Käufer diesen bei einer gewöhnlichen Besichtigung leicht hätte erkennen können. Darauf macht die Bremer Notarkammer aufmerksam.
Zu offenbarungspflichtigen Mängeln gehört beispielsweise: Das Fehlen einer Baugenehmigung, mangelhafte Arbeiten in Eigenleistung, die ein Laie üblicherweise nicht selbst durchführt, oder eine Asbestbelastung eines Gebäudes….“
Quelle und Volltext: focus.de