Bei hohen Sommertemperaturen kann ein Planschbecken für angenehme Abkühlung sorgen. Aber darf ich so ein Becken als Mieter einfach im Garten aufstellen?
Berlin (dpa/tmn) – Mieter, die den Garten zur alleinigen Nutzung mitgemietet haben, dürfen dort für ihre Kinder bei sommerlicher Hitze ein Gummi-Planschbecken aufstellen. Die Zustimmung des Vermieters brauchen sie dafür nicht. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin.(…)
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