OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.02.2025 – 8 A 10317/24
1. Von einer Nachbarrechte verletzenden maßgeschneiderten Baugenehmigung ist dann auszugehen, wenn ein nach typisierender Betrachtungsweise im jeweiligen Baugebiet unzulässiges Vorhaben durch eine Vielzahl schwer zu überwachender Nebenbestimmungen an die Umgebung angepasst wird.
2. Zur Relevanz von Verfahrensfehlern des Verwaltungsgerichts im Berufungsverfahren.
3. Zur nachbarrechtlichen Ausprägung des Bestimmtheitsgebots.
4. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen eine gebietsübergreifende Wirkung des Gebietserhaltungsanspruchs angenommen werden kann.
Quelle und Volltext: ibr-online.de