1. Überschneiden sich Abstandsflächen auf öffentlichen Verkehrsflächen entgegen § 6 Abs. 2 Satz 2 LBauO-MV, liegt hierin kein Abstandsflächenverstoß, wenn nach § 6 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 LBauO-MV an die Grundstücksgrenze planungsrechtlich gebaut werden muss oder darf.
2. Zur Frage der erdrückenden Wirkung eines Bauvorhabens auf der gegenüberliegenden Straßenseite, das das Gebäude des Antragstellers um fünf Meter über Firsthöhe bzw. zehn Meter über Traufhöhe überragt.
3. Zum Umgebungsschutz eines Denkmals.
Quelle und Volltext: ibr-online.de