Deutschland: „…Im Gegensatz zu Baufinanzierungsberatungen, die entweder persönlich oder zunehmend telefonisch oder digital stattfinden, gibt es diese Optionen beim Immobilienerwerb nicht. Der Kaufvertrag unterliegt dem gesetzlich verankerten Formerfordernis der notariellen Beurkundung. Diese hat stets in der Weise zu erfolgen, dass sämtliche Beteiligte in körperlicher Form anwesend sein müssen….“
Quelle und Volltext: focus.de
Ein Kaufvertrag muss in Deutschland notariell beurkundet werden.
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