Neustadt/Rübenberge: 1. Forderungen können nicht zur Aufrechnung mit einer verpfändeten Mietsicherheit gestellt werden.
2. Voraussetzung für die Rückzahlung der Betriebskostenvorauszahlung. (…)
Quelle und Volltext: ibr-online.de
Sachverständigenbüro für Baumängel und Bauschäden