Schliersee: „…Auch wegen Niederlagen vor Gericht muss Schliersee seinen Gestaltungssatzung ändern. Unter anderem das festlegen einer Wandhöhe muss wohl entfallen.
Es war kaum verhohlen spöttisch konnotiert, als zuletzt ein Klägeranwalt vor dem Verwaltungsgericht den Wortlaut der Schlierseer Gestaltungssatzung als „volkstümlich“ umriss. Der Mann konnte sich den Hohn leisten, war doch schon klar, dass das Verfahren ein Gebäude an der Breitenbachstraße betreffend (wir berichteten) zugunsten seines Mandanten ausfallen würde. Damals ging es um außermittige Firste, doch auch in anderen Abschnitten bedarf es dringend einiger Nachbesserungsarbeiten.
Quelle und Volltext: merkur.de